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Beschilderung und Verkehrsregeln
Verkehrsregeln

Dürfen bzw. müssen Kinder auf dem Gehweg fahren?
Diese und andere häufig gestellten Fragen beantwortet dieser Beitrag.
mehr zu Verkehrsregeln und oft gestellten Fragen
Beispiel Verkehrsschild
Dürfen bzw. müssen Kinder auf dem Gehweg fahren?
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren.
- Kinder bis einschließllich 9 Jahre dürfen auf Gehweg oder Fahrbahn fahren.

Beim Fahren auf dem Gehweg ist zu beachten, dass die Kinder dann beim Überqueren einer Fahrbahn (z.B. an einer Kreuzung) absteigen und ihr Rad schieben müssen.
(Details: § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung)


Wo darf / muss ich fahren?
Die allgemeine Benutzungspflicht für Radwege wurde 1998 abgeschafft. Radfahrer müssen Radwege nur dann benutzen wenn sie mit den folgenden drei Zeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind (237, 240,241 StV0):

- Sonderweg für Radfahrer (Verkehrszeichen 237 StVO) Sonderweg für Radfahrer
Dieses Schild kennzeichnet einen Weg als reinen Radweg. Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist das Benutzen dieses Weges nicht gestattet. (Verkehrszeichen 237 StVO)
- Gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240 StVO) Gemeinsamer Geh- und Radweg
Dieses Schild kennzeichnet einen Weg für Fußgänger und Radfahrer. Radfahrer sollten auf diesen gemeinsamen Wegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. (Verkehrszeichen 240 StVO)
- Getrennter Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241 StVO) Getrennter Geh- und Radweg
Dieses Schild kennzeichnet einen Weg für Fußgänger und Radfahrer. Anders als beim vorhergehenden Schild zeigt die weiße Linie an, welche Seite für den Radverkehr und welche für die Fußgänger bestimmt ist. Auch der Weg selbst ist markiert. Radfahrer müssen ihren Bereich verwenden, der wiederum von anderen Verkehrsteilnehmern nicht benutzt werden darf. (Verkehrszeichen 241 StVO)


- Sonderweg Fußgänger mit Zusatzzeichen Radfahrer frei  (Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen Rdnr. 9.1 zu Anlage 2 StVO) Sonderweg Fußgänger mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
Durch das Zusatzzeichen wird dieser Fußweg für den Radverkehr freigegeben. Es besteht keine Benutzungspflicht. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. (Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen Rdnr. 9.1 zu Anlage 2 StVO)
- Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1 StVO) Fahrradstraße
Dieses Schild kennzeichnet die Straße als „Fahrradstraße“. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. (Verkehrszeichen 244.1 StVO)
- Fahrradstraße Ende (Verkehrszeichen 244.2 StVO) Fahrradstraße Ende (Verkehrszeichen 244.2 StVO)
- Einbahnstraße mit Zusatzzeichen Die Zusatzzeichen "Radfahrer in beide Richtungen" bzw. "Radfahrer frei" zeigen an, dass eine Einbahnstraße von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf.
- Einfahrt verboten mit Zusatzzeichen (Verkehrszeichen 220 mit 1000-33 StVO und Zeichen 267 mit 1022-10 StVO)
- Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 StVO) Verkehrsberuhigte Bereiche
Diese Bereiche stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung, Kinderspiele sind erlaubt. Radfahrer dürfen wie auch alle anderen Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren. (Verkehrszeichen 325 StVO)
Beschilderung

Einheitlich, durchgängig und nutzergerecht, lautet die Devise für die Beschilderung rheinland-pfälzischer Radverkehrswege.
Und damit meinen wir nicht nur die Wegweisung selbst. Auch in besonderen Situationen erhalten Sie von uns wichtige Hinweise, Umleitungen werden gekennzeichnet und auch für Touristen stellen wir viele interessante zusätzliche Informationen dar.
mehr Informationen zur Beschilderung
Zwischenwegweiser © LBM Rheinland-Pfalz

Wegweisung

Die Radwegweiser sind anhand der grünen Schrift auf weißem Grund farblich gut zu erkennen und heben sich damit eindeutig von den gelben bzw. blauen Schildern für den Autoverkehr ab. Dabei verwenden wir ein System aus Wegweisern mit Fahrtziel, Entfernungsangabe, Fahrradpiktogramm und Pfeil (Abb. links), und Zwischenwegweiser (Abb. rechts oben). Letzteren kennen Sie vom Autofahren: „Alle Richtungen“ oder auch „Hauptrichtung“. Das besagt der Zwischenwegweiser, dem Sie immer dann folgen sollten, wenn Sie auf den beschilderten Wegen bleiben wollen. Unsere Themenrouten werden zusätzlich mit eigenen Logos gekennzeichnet, die an den Schildern als Zusatzplaketten angebracht werden. Um ans Ziel zu kommen, braucht man also nur diesen Routenlogos zu folgen. Einfacher geht es nicht. Wegweisende Beschilderung © LBM Rheinland-Pfalz

Besondere Streckenhinweise

Neben der Wegweisung gibt es diese Schilder, die in besonderen Situationen Verwendung finden und auch auf Gefahrenstellen hinweisen können. Das kann ein Hinweis auf eine alternative Strecke mit weniger Steigung oder weniger KFZ-Verkehr sein - oder einfach der Hinweis, dass ein Wirtschaftsweg befahren wird, der auch von landwirtschaftlichem Maschinen genutzt wird und somit Rücksicht zu nehmen ist. Wir bitten Sie in eigenem Interesse, alle diese Hinweise zu beachten.

Umleitungen

Auch Radverkehrswege sind von Baumaßnahmen betroffen, und es kommt zu Sperrungen und Umleitungen. Damit Sie auf dem richtigen und sicheren Weg bleiben, beschildern wir Umleitungen wenn immer möglich. Unter dem Menüpunkt Information/Umleitungen und Sperrungen finden Sie aktuelle Umleitungen- mit Zeitraum, Länge der Ausweichstrecke und weiterführenden Informationen.

Touristische Beschilderung

Ergänzend zur Wegweisung finden Sie an vielen Themenrouten Informationstafeln. Inhaltlich liefern diese einen Überblick zur Strecke mit Standort und dienen so als zusätzliche Orientierungshilfe. Eine Streckenbeschreibung und je nach Ort auch Detailinfos z.B. zu Sehenswürdigkeiten, zur Geschichte oder zur Landschaft an der Stecke finden Sie auf diesen Tafeln. Kontaktmöglichkeiten zu touristischen Organisationen der Region und somit weiterführenden Informationen runden das Angebot ab. Beispiel für radtouristische Infotafel © LBM Rheinland-Pfalz

Mountainbike-Wegweisung

Einheitlich, durchgängig und nutzergerecht, lautet die Devise für die Beschilderung rheinland-pfälzischer Radwege. Das gilt auch für MTB-Wegweisung in Rheinland-Pfalz. Damit können auch unbefestigte Wald- und Feldwege mit in das Radverkehrsnetz nach gleicher Systematik einbezogen werden. 
Die MTB-Radwegweiser sind kleiner und mit MTB-spezifischen Piktogrammen gekennzeichnet. Radwegweisung © LBM Rheinland-Pfalz

Die HBR-Mountainbike-Wegweisung unterscheidet entsprechend der Vorgabe des ADFC auf Bundesebene drei Schwierigkeitsgrade:

Leicht (= blaue Routen) umfasst Naturwege ohne besondere Schwierigkeiten und Maximalneigungen unter 40 %
Mittelschwer (= rote Routen) umfasst mit Steinblöcken und Wurzeln sowie Neigungen bis 70 %
Schwer (= schwarze Routen) umfasst Strecken mit Wurzeln und Blöcken sowie häufigen Neigungen über 70 %

"Blaue" Mountainbikestrecken sind eine mögliche Ergänzung zum Netz der nach HBR geprüften und ausgeschilderten, allwetter- und alltagstauglichen Fahrradstrecken..
Mountainbike-Wegweisung © LBM Rheinland-Pfalz