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Barrierefreie Anwendung


Als Leitlinie für barrierefreie Internetseiten werden die Vorgaben der Bundesverordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 12. September 2011 berücksichtigt. Die Rechtsverordnung zur Umsetzung barrierefreier Informationstechnik in Rheinland-Pfalz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz - BITV RP) wird ebenfalls berücksichtigt.

Die BITV 2 basiert auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technologische Robustheit. Diese vier Prinzipien werden beim Relaunch des Radwanderlandes berücksichtigt. Die einzelnen Anforderungen der BITV 2.0 sind jeweils in den Punkten 1 - 4 der Umsetzung gegenübergestellt und werden in Bezug auf eine Anforderungserfüllung bewertet und kommentiert.